Verbot der Fernbehandlung




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Verbot der Fernbehandlung

Beitragvon Sunny » Mo 5. Apr 2010, 12:27

Heilmittelwerbegesetz §9

Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder die Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung (persönlicher Wahrnehmung) an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht ( Fernbehandlung )

Dieses Gesetz verbiet ausdrücklich nur die Werbung für Fernbehandlung

SORGFALTSPFLICHT:

Dass Fernbehandlungen als solche verboten sind, ergibt sich aus der Sorgfaltspflicht, die dem Heilbehandler ( Ärzten wie Heilpraktikern) gegenüber jedem Patienten obliegt, denn ein Behandler verfügt über keine sichere Entscheidungsgrundlage für Diagnose und Therapie, wenn er den Patienten nicht persönlich gesprochen, gesehen und nicht persönlich untersucht hat.

Eine Fernbehandlung liegt nicht vor, wenn der Heilpraktiker oder Azt einen Patienten den er bereits persönlich kennt und untersucht hat, z.B. telefonisch eine Anweisung oder einen Rat erteilt, vorrausgesetzt er verstößt dabei nicht gegen seine Sorgfaltspflicht.



Fernbehandlungen sind ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, da man den Patient persönlich , d.h. leibhaftig- in direkter persönlicher Gegenüberstellung- , gesehen haben muss um Diagnosen zu stellen oder Therapien einleiten zu können. Das Verbot der Fernbehandlung resultiert aus der Sorgfaltspflicht, ist jedoch im Heilmittelwerbegesetz ausdrücklich niedergelegt.

Inwieweit Mind-Controling , Strahlen-Wellen-Folter, psychophysischer Waffenmißbrauch ,
Bugging-Operationen in denen schon so mancher unschuldig Betroffener in den Selbstmord getrieben wurde- Unfälle absichtlich vorsätzlich "arrangiert " wurden etc.p.p. , unter das Verbot der Fernbehandlung fallen- von den vehementen Verstössen entgegen der Schweigepflichtgesetze hier mal abgesehen - muss nicht erst noch gerichtlich abgeklärt werden.

Wenn es Ärzten und Heilpraktiker(innen) verboten ist fernzubehandeln, dann ist es kriminellen Syndikaten und evt. somit kriminellen Auftraggebern - ganz gleich um welche Berufsstände es sich im einzelnen auch handeln mag- mit absoluter Gewissheit verboten.

Mind-Controling ist wie Bugging-Operationen und Strahlen-Wellen-Folter , Psychophysischer Waffenmißbrauch sind sowohl ungesetzliche Eingriffe in die menschliche Psyche, das Bewußtsein und dem menschlichen Körper - Fernbehandlung, Körperverletzung § 223,224 STGB usw. - als auch gröbste Verstösse gegen alle Naturrechte, Naturgesetze, Menschenrechte usw.

Alle daraus resultierenden weiteren Straftaten , Vergehen werden den entsprechenden Täter(innen) - rein naturgemäß- ebenfalls zur Last gelegt.

Wer einwilligungsfähig ist, darf nicht gegen seinen Willen behandelt werden.


Ratsam, empfehlenswert ist es also jedem Betroffenen von Mind-Controling-Psychophysichen -Strahlen-Wellen- Vergehen usw. für sich persönlich - neben der Patientenverfügung gemäß §1901 BGB-

folgendes schriftlich - eigenverantwortlich- niederzulegen:

Ich........................ (Name, Geburtsort, Geburtsdatum ,Geburtsland ,Wohnort ) lehne überall jede Behandlung, jeden Eingriff mit Mind-Controlling, Psychophysischen Waffenmißbrauch, Strahlen-Wellen-Folter, Chemischer -Physikalischer- Kinetik , Laser-Techniken, Microweaveweapons und anderen ähnlichen Psychophysischen (Kriegs)Waffen usw. - sowohl deren suksessiven als auch excessiven Einsatz -vollkommen , d.h. in jeder Hinsicht - auch in Verbindung mit meiner Patientenverfügung- immer strikt ab . Ich betrachte solche Anwendungen unethisch und entgegen aller Naturgesetze, Naturrechte, Strafgesetze, Menschenrechte unmenschlich , menschenverachtend und naturverachtend-sowie entgegen aller demokratischen Gesinnung .

Ärztliche Behandlungen/ Eingriffe sind immer nur in Notfallsituationen und auch nur zum Schutz und zum Wohle aller meiner Körperfunktionen - ohne vorherige schriftliche Einwilligung- gestattet.

Wer sich in arglistiger Täuschung - rechtswidrig wie gesetzeswidrig - eine Einwilligung erschleicht (z.B. durch Bugging-Operationen / Psychophysischen Waffenmißbrauch ) und wer mich trotzdem , entgegen einer schriftlichen Einwilligung behandelt, entgegen einer schriftlichen Einwilligung irgendwelche Eingriffe vornimmt , ganz gleich welcher Art, entgegen meines freien Willen handelt , hat - in jeder Hinsicht- auch rückwirkend - immer- mit entsprechenden strafgesetzlichen wie zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Auch für folgende Kinder, Angehörige usw. im Rahmen der Fürsorgepflicht - zum Wohl und Schutz- auch bezüglich evt. Notwehr, Widerstandrecht -gültig :

Name, Geburtsort, Geburtsort, Geburtsland, Geburtdatum , Wohnort........................................................

Ich besitze keinen/ einen Organspenderausweis.

Datum, Unterschrift



lg

Sunny
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