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Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Mo 24. Mai 2010, 04:18

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)


§7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Abs. 5 u. 6 - nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe

§8 Kriegsverbrechen gegen Personen

Abs. 3 u. 4 - nicht unter 3 Jahren Freiheitsstrafe





§4 Verantwortlichkeit militärischer und anderer Vorgesetzter

Vorgesetzter wird bestraft wie sein untergebener Täter

§13 Verletzung der Aufsichtspflicht

Abs. 2 - bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe

§14 Unterlassung der Meldung einer Straftat

- bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe

Mo 24. Mai 2010, 04:18

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